Helmut Maria-Glogger hat in seiner Kolumne «Glogger mailt ...» die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Tatsachen) und 5 (Berichtigung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt. Glogger nahm Bezug auf einen Kommentar von Daniel Binswanger in «Das Magazin».
Binswanger hatte in seinem Kommentar Bezug auf die Minarettabstimmung und die Diskussion, ob in der Schweizer Demokratie künftig völkerrechtswidrige Initiativen zugelassen werden sollten, genommen. Er bezeichnete dieses Bestreben als «Freipass zum Genozid». Glogger schrieb in seiner Replik: «Wer gegen Minarette stimmt, stimmt auch für Folter und gibt den `Freipass zum Genozid`, also der Vergasung anders Denkender.»
Der Presserat hält fest, dass sich Binswangers Kommentar zwar mit den Folgen der Minarettabstimmung und der von SVP-Exponenten lancierten Idee, das Volk künftig auch über verfassungs- und völkerrechtswidrige Initiativen abstimmen zu lassen, befasse. Auf die Minarettinitiative und auf die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die ein «Ja» in die Urne gelegt hätten, gehe der Kommentar jedoch nicht näher ein. Gloggers Kommentar sei somit eine Entstellung von Tatsachen und verletzte die Wahrheitssuche. Zudem beanstandet der Presserat, dass sich «Blick am Abend» geweigert habe, eine Berichtigung abzudrucken.
Sonntag
04.07.2010



