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Mittwoch
31.10.2012

Die Zeitschrift «K-Geld» der Ki Media GmbH hatte in ihrer März-Ausgabe vor Interessenbindungen eines namentlich erwähnten Börsenbrief-Verlegers gewarnt. Dieser sei gleichzeitig als Berater einer kanadischen Minenfirma tätig, für die er Investoren akquiriere. Der Verleger beschwerte sich daraufhin wegen der Nennung seines Namens beim Presserat: Diese sei nicht gerechtfertigt, weil er in seinen Publikationen nicht namentlich auftrete und keine öffentliche Persönlichkeit sei.

Der Presserat hat die Beschwerde nun abgewiesen. Die Nennung des Namens durch das Konsumentenmagazin sei gerechtfertigt gewesen: «Wer seinen Familiennamen im Namen seiner Beratungsfirma einsetzt», so das Gremium in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme, «kann sich nicht auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen, wenn ein Medienbericht den Namen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit erwähnt.»