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Dienstag
17.12.2002

Vor der Veröffentlichung schwerer Vorwürfe müssten die Betroffenen angehört werden, erinnerte der Schweizer Presserat die Medienschaffenden einmal mehr und hiess eine Beschwerde gegen «dimanche.ch» teilweise gut. Im Juli 2002 hatte die Westschweizer Sonntagszeitung ein Interview mit einem Journalisten veröffentlicht, der als künftiger Chefredaktor der Neuenburger Tageszeitung «L'Impartial» im Gespräch war. Dieser warf dem Verlagshaus vor, es habe seinen Arbeitsvertrag vor Amtsantritt gebrochen, weil er homosexuell sei. Das Neuenburger Verlagshaus wandte sich an den Presserat mit der Aussage, «dimanche.ch» habe sich zum Sprachrohr des Journalisten gemacht, ohne das Verlagshaus zum rufschädigenden Vorwurf anzuhören. «Dimanche.ch» erklärte, der Autor des Artikels habe mehrmals versucht, den Verlagsdirektor von «L'Impartial» für eine Stellungnahme zu erreichen. Deshalb habe er die Form des Interviews gewählt, das am besten zeige, dass nur eine Seite zu Wort komme.

Der Presserat kommt in seiner Stellungnahme vom Dienstag zum Schluss, der erhobene Vorwurf sei schwer, weshalb eine Anhörung des Verlags notwendig gewesen wäre. Bei einer Sonntagszeitung sei es auch nicht zu spät, am Freitagnachmittag um eine Stellungnahme zu bitten. Es hätte im Artikel vermerkt werden müssen, dass der Verlag für eine Stellungnahme nicht erreichbar war. Zudem wäre «dimanche.ch» verpflichtet gewesen, auf den später vom Neuenburger Verlagshaus in einer Pressemitteilung verbreiteten Standpunkt in einer der nächsten Ausgaben hinzuweisen. Mehr dazu unter http://www.presserat.ch/15910.htm