Die Anzahl der Beschwerden, mit denen sich der Schweizer Presserat im Jahr 2002 zu befassen hatte, ist gestiegen. Die Hauptgründe des Beschwerdebooms dürften darin liegen, dass der Presserat bekannter und gleichzeitig das Publikum wachsamer geworden ist, gab der Presserat an seiner Jahrespressekonferenz vom Freitag bekannt. Themenmässig betrafen die Fälle wiederum schwergewichtig die behaupteten Verletzungen der Privat- und Intimsphäre. Dabei hatte die Affäre Ringier/Borer am meisten zu reden gegeben. Auffallend war zudem die starke Zunahme von Beschwerden wegen Nichtanhörung von Betroffenen, gegen die schwere Vorwürfe erhoben wurden. Deshalb hat das Plenum Anfang 2003 eine neue Richtlinie 3.8. zur Anhörungspflicht verabschiedet, die bisher nicht explizit in der «Erklärung der Pflichten der Rechte der Journalistinnen und Journalisten» und den zugehörigen Richtlinien aufgeführt war. Schliesslich forderte der Presserat im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen im unfriedlichen Ordnungsdienst wieder einmal die Beachtung der Rechte der Journalisten ein.
Dank eines vereinfachten Verfahrens aber konnten die Beschwerden bewältigt werden. Im vereinfachten Präsidialverfahren bei dem die Beschwerden nicht mehr zwingend in einer der drei Kammern beraten werden müssen, werden die Stellungnahmen durch das Präsidium - Präsident, zwei Vizepräsidenten, Sekretär - vorbereitet. Anschliessend zirkulieren sie unter den Mitgliedern. Bereits zwei Mitglieder können verlangen, dass der Fall auf den normalen Behandlungsweg in eine der Kammern verwiesen wird. 2002 konnte die Hälfte der Fälle auf diesem Weg erledigt werden.
Freitag
28.03.2003