Eine Beschwerde gegen die «Neue Zürcher Zeitung» und gegen den «Tages-Anzeiger» warf den Zeitungen wahrheitswidrige Berichterstattung zur Zypern-Abstimmung vom Frühjahr vor. Der Presserat wies die Beschwerde als unbegründet zurück. Die kommentierenden Wertungen seien als solche erkennbar gewesen, hält er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme fest.
Ausserdem könne der Presserat die Interpretation der Beschwerdeführer nicht nachvollziehen, wonach mit dem in der Karikatur von Nico dargestellten Esel, auf dem Ministerpräsident Papadopoulos reitet, allein das griechischzypriotische Volk gemeint sein könne. Eine Diskriminierung oder Verletzung der Menschenwürde liege nur dann vor, wenn eine Bezugnahme auf eine ethnische oder nationale Zugehörigkeit mit einem erheblich verletzenden «Unwerturteil» verbunden sei. Ein solches sei bei der Karikatur nicht erkennbar.
Eine Beschwerde gegen die «NZZ am Sonntag» bezog sich auf die Rezension einer Broschüre der Vereinigung Pro Libertate. Darin wurden unter dem Titel «Kratzer am Denkmal des Flüchtlingsretters» die Verdienste von Paul Grüninger in Frage gestellt, der während des Zweiten Weltkrieges Juden rettete. Der Presserat hält fest, dass bei einer Rezension selbst äusserst subjektive Wertungen mit den berufsethischen Pflichten vereinbar seien, sofern die Wertung für die Leser erkennbar sei.
Die Beschwerde gegen den Artikel mit dem Titel «Voodoo-Priester weihen Haiti erneut dem Teufel» auf der österreichischen Website www.kath.net wies der Presserat wegen fehlender Zuständigkeit ab: Er sei nur für Internet-Artikel zuständig, wenn sich der Redaktionssitz in der Schweiz befinde.
Mittwoch
01.09.2004