Content:

Dienstag
22.06.2010

Der Schweizer Presserat hat in seiner Stellungnahme zum Thema Lauterkeit der Recherche eine Beschwerde von Schriftsteller Martin Suter gegen die «Schweizer Illustrierte» (SI) gutgeheissen. Als Grund für den Entscheid nennt der Rat: «Die `Schweizer Illustrierte` hat bei der Beschaffung der Informationen für den Bericht `Drei Jahre nur waren Antonio vergönnt` vom 7. September 2009 die Ziffer 4 der `Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten` (Recherchegespräche) verletzt. Die Autorin des Artikels hätte ihre Informantin darauf aufmerksam machen müssen, dass sie ihr freundschaftliches Gespräch journalistisch verwerten würde.» Soweit des Verdikt des Presserates, das am Dienstag veröffentlicht wurde.

Am 7. September 2009 berichtete Isabell Teuwsen in der SI über den tragischen Tod des Adoptivsohns des Schriftstellers Martin Suter. Illustriert ist der Artikel mit einem grossen Foto des Grabes des Verstorbenen, von dem darauf ein kleines Bild zu sehen ist. Daneben druckte die Zeitschrift ein kleineres Bild des Autors ab. Die Legende zu den beiden Bildern lautet: «So traurig. Bestsellerautor Martin Suter, 61». Im Lauftext beschreibt die «Schweizer Illustrierte» das tragische Unglück und berichtet über die Beerdigung, die sechs Tage später stattgefunden habe. «Nur Freunde und Verwandte wissen von dem Unglück», hiess es im SI-Beitrag zum Thema.

Martin Suter beschwerte sich daraufhin beim Presserat über den Bericht der «Schweizer Illustrierten». Er rügte, im Artikel vom 7. September seien «Informationen enthalten, die unsere und die Privatsphäre unseres Söhnchens betreffen, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren und nur aus unserem engeren Verwandten- oder Freundeskreis stammen konnten. Der Bericht wollte den Eindruck erwecken, die `Schweizer Illustrierte` habe an der Beerdigung teilgenommen.» Die Nachforschungen
des Beschwerdeführers hätten ergeben, dass die Informationen von einer Freundin der Familie stammten, die ihrerseits mit der Journalistin Isabell Teuwsen bekannt sei.

Am 16. Februar 2010 - Beschwerde von Martin Suter gegen «Blick» gutgeheissen: Presserat: Keine Lizenz zur «publizistischen Plünderung einer Grabstätte»