Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Zürichsee-Zeitung»/Ausgabe Linkes Ufer teilweise gutgeheissen. Die Zeitung hätte in ihren Berichten «Ende der Party auf dem See» und «Knurrende Mägen statt Kaviar» vom 24. Juni 2009 darauf hinweisen sollen, dass das Geschäftsvolumen der privaten Fahrgastschifffahrt auf dem Zürichsee rezessionsbedingt trotz einem starken Einbruch bei den Geschäftsfahrten insgesamt nur um ein paar Prozentpunkte zurückgegangen sei. Durch diese Unterlassung hat die Zeitung die Ziffer 5 «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Berichtigungspflicht) verletzt. Dies teilte der Presserat am Freitag mit.
Darüber hinausgehend werde die Beschwerde abgewiesen. Die «Zürichsee-Zeitung»/Ausgabe Linkes Ufer hat mit der Veröffentlichung der beiden Berichte die Ziffer 1 der «Erklärung» (Wahrheitssuche) nicht verletzt, so das Urteil des Presserates. Die Beiträge befassten sich mit den Auswirkungen der Banken- und Wirtschaftskrise auf die private Fahrgastschifffahrt auf dem Zürichsee. Die Finanzmarktkrise sei seit Anfang Juni «ganz konkret auf dem Zürichsee spürbar. Die insgesamt neun Betreiber von Partybooten vermelden gegenüber dem vergangenen Jahr Einbrüche von bis zu 40 Prozent. Mit ein Grund ist die Tatsache, dass insbesondere die Grossbanken ihre Buchungen für Geschäftsanlässe auf dem Zürichsee gegen Null zurückgefahren haben. Einschnitte gibt es auch bei der Verpflegung an Bord.» Soweit die Zeitung.
Kurt Bertschinger, Obmann der Vereinigung Private Fahrgastschifffahrt Zürichsee, protestierte per E-Mail gegen den «irreführenden, und geschäftsschädigenden» Titel «Ende der Party auf dem See» und sandte der Redaktion der «Zürichsee-Zeitung» einen Leserbrief zur Richtigstellung. In seinem Gespräch mit dem Autor des Berichts habe er zwar erwähnt, dass einzelne private Schiffsbetriebe deutlich weniger geschäftliche Fahrten hätten.
Aus Sicht der Redaktion lagen weder im Titel noch im Artikel Falschaussagen vor, deshalb wurde die Publikation des vorliegenden Leserbriefs abgelehnt. Aus Kulanz bot man dem Beschwerdeführer an, eine andere Fassung vorzulegen. Bertschinger lehnte jedoch ab.
Samstag
10.04.2010



