Professor Peter Bolliger von der Hochschule für Technik Rapperswil reichte dem «Zürcher Oberländer» unaufgefordert einen Artikel ein. Statt im Hauptblatt wurde sein Aufsatz in der Gratis-Wochenzeitung «regio.ch» gedruckt. Dem Professor passte das gar nicht. Er beschwert sich beim Presserat und dieser gibt ihm recht. Die Geschichte:
Am 2. Juni 2009 reichte Peter Bolliger dem «Zürcher Oberländer» unaufgefordert einen Bericht («Gossauer setzen auf Qualität im Ökoausgleich») über eine von der Hochschule mitorganisierte Flurbegehung in Gossau ein.
Zwei Tage später, am 4. Juni 2009, erschien der Artikel unter dem Titel «Gossauer Qualität im Ökoausgleich» in der ebenfalls zum Verlagshaus Zürcher Oberland Medien
gehörenden Gratiswochenzeitung «regio.ch». Die Redaktion redigierte den Text leicht und versah ihn mit einem Lead, einem Zwischentitel sowie dem Kürzel «rp».
Peter Bolliger protestierte am gleichen Tag per E-Mail zuhanden der beiden Chefredaktoren gegen dieses Vorgehen. Er habe den Artikel für den «Zürcher Oberländer» geschrieben und sei nicht angefragt worden, ob «regio.ch» den Text übernehmen dürfe. Zudem habe «regio.ch» den Hinweis auf die Mitorganisation des Anlasses durch die Hochschule Rapperswil sowie seine Zeichnung als Autor gestrichen.
Einige Stunden später antwortete David Kilchör, Redaktionsleiter von «regio.ch», Peter Bolliger hätte sich selbst darüber informieren müssen, dass die beiden Medien «verbandelt » seien. Der Text sei als «Mitgeteilt» ohne Honorarforderung und unaufgefordert eingereicht
worden. Derartige Texte würden überall als Gratistexte behandelt und redigiert. Im Originaltext sei zwar erwähnt, dass ein Vertreter der Hochschule Rapperswil vor Ort war,
nicht aber, dass die Hochschule den Anlass organisierte. Die Redaktion des «Zürcher Oberländers» habe den Bericht nicht als genügend relevant für die Tageszeitung erachtet.
Deshalb sei er zum Thema für «regio.ch» geworden.
Am 6. Juni 2009 gelangte Peter Bolliger mit einer Beschwerde gegen «Zürcher Oberländer» und «regio.ch» an den Presserat. Das Vorgehen der beiden Redaktionen scheine ihm nicht korrekt. «regio.ch» habe sich den Text in unlauterer Weise beschafft. Die Weglassung des Autors könne zudem als geistiger Diebstahl und als Verstoss gegen die Pflicht zur Quellennennung betrachtet werden. Mithin habe die Zeitung gegen die Ziffern 3 (Quellennennung) und 4 (unlautere Informationsbeschaffung und Plagiat) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen.
Am 8. Juli 2009 wies Christian Müller, Chefredaktor der Zürcher Oberland Medien, die Beschwerde namens der beiden Redaktionen als unbegründet zurück.
Am 20. Juli 2009 teilte der Presserat den Parteien mit, die Beschwerde werde behandelt.
Und so hat der Presserat entschieden: Die Beschwerde wird im Hauptpunkt gutgeheissen. Die Redaktion des «Zürcher Oberländers» hat mit der Weitergabe des für sie bestimmten Berichts «Gossauer setzen auf Qualität im Ökoausgleich» an «regio.ch», ohne den Autor darüber zu informieren, Ziffer 4 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
«regio.ch» hätte sich vor dem Abdruck des Artikels «Gossauer Qualität im Ökoausgleich» in der Ausgabe vom 4. Juni 2009 darüber vergewissern müssen, dass der Autor mit der Veröffentlichung in diesem Medium einverstanden oder zumindest darüber informiert war.
Mit dieser Unterlassung und mit der Weglassung des Namens des Autors bei der Publikation des weitgehend unveränderten Texts hat «regio.ch» die Ziffer 4 der «Erklärung» verletzt.
Nicht verletzt hat «regio.ch» hingegen die Ziffer 3 der «Erklärung» (Quellennennung).
Mittwoch
03.03.2010



