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Mittwoch
02.06.2010

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» wegen des anonymen Abdrucks eines Leserbriefes über «Ritalin ist auch eine Ersatzdroge» teilweise gutgeheissen, weil dieser gegen die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen habe. Dies begründet der Rat in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung; darüber hinaus werde aber die Beschwerde abgewiesen.

Meinrad Ryffel gelangte in seiner Funktion als Co-Präsident der Schweizerischen Fachgesellschaft Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) mit einer Beschwerde gegen die oben genannte Berichterstattung an den Presserat. Der «Tages-Anzeiger» habe in einer «einseitigen, tendenziösen und zum Teil in verleumderischer Art und Weise erstellten Artikelserie über Wochen zur Thematik ADHS und dessen Behandlung berichtet», die nicht nur betroffene Patienten verunsichert habe, sondern in wesentlichen Punkten auch den berufsethischen Normen nicht entspreche.

Der «Tages-Anzeiger» hat mit einer Reihe von kritischen Veröffentlichungen über den Ritalin-Boom berichtet und dabei einige Ungereimtheiten im Gebrauch dieses Medikaments aufgedeckt. Zu all diesen Beiträgen stellt der Presserat fest, dass keine Verletzung des Journalisten-Kodex vorliege.