Der Verein «Aktion Dialog» beschwerte sich über zwei im Januar 2000 im «Tages-Anzeiger» erschienene Berichte zum steuerlichen Gebaren von Scientology in der Schweiz sowie über eine Computersoftware einer Scientology nahe stehenden amerikanischen EDV-Firma. Die beiden Artikel seien Bestandteil einer systematischen, diffamierenden Herabsetzungskampagne gegen die Scientology-Kirche, hinter der seit Jahren der «Tages-Anzeiger»-Journalist Hugo Stamm stecke. Der Schweizer Presserat weist diese Beschwerde in der Hauptsache ab. Die Medien dürften nicht auf die blosse Selbstdarstellung der gesellschaftlichen Akteure abstellen. Deshalb könne einem
Journalisten nichts vorgeworfen werden, wenn er als «Anwalt» von
potenziellen oder tatsächlichen «Sektenopfern» vor den aus seiner
Sicht bestehenden Gefahren solcher Organisationen aufmerksam mache, schreibt der Presserat am Freitag. In einem Nebenpunkt weist der Presserat darauf hin, dass das Prinzip des «audiatur et altera pars» auch für einen engagierten, anwaltschaftlichen Journalismus verbindlich sei. Deshalb hätte beim Artikel über das US-Software-Unternehmen eine
Stellungnahme der Firma eingeholt bzw. wiedergegeben werden müssen.
Freitag
13.10.2000