Der Schweizer Presserat betont in seiner Stellungnahme vom Freitag das Recht des Journalisten auf eine einseitige, parteiergreifende Berichterstattung. In seiner Ausgabe 47/2002 hatte «Facts» im Vorfeld der Eidgenössischen Abstimmung über die SVP-Asylinitiative eine Reportage aus der Schwyzer Gemeinde Vorderthal veröffentlicht. Diese hatte der ersten SVP-Asylinitiative im Jahr 1996 so hoch wie keine zweite Deutschschweizer Gemeinde zugestimmt - nämlich mit 88,1%. Der Autor der Reportage leitete daraus die These ab, die Gemeinde werde die neue Initiative «mit Sicherheit haushoch» annehmen.
Ein Privater und die Gemeinde Vorderthal reichten daraufhin Beschwerde beim Presserat ein. Sie warfen dem Autor vor, wesentliche Informationselemente unterschlagen, die Pflicht zur Wahrheitssuche vernachlässigt und die Trennung von Fakten und Kommentar nicht vollzogen zu haben. Der Autor sei von einer vorgefassten Meinung ausgegangen.
Der Presserat wies diese Vorwürfe allesamt zurück. Bei der Lektüre des Artikels werde sofort klar, dass der Autor eine Hypothese untersuche. Er vermittle dabei das Bild eines voreingenommen wirkenden Aussenstehenden. Die Leserschaft sei im übrigen ohne weiteres in der Lage, zwischen Fakten und Kommentar zu unterscheiden.
Freitag
23.05.2003