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Sonntag
16.05.2010

Die Schweizer Presse hat eine Klage gegen die «Basler Zeitung» wegen eines kritischen Beitrags über Googles Street View und Datenschutz teilweise gutgeheissen, wie der Schweizer Presserat in seiner Mitteilung vom Freitag bekannt gibt. Es liege eine Verletzung von Ziffer 1 vor: «Die Zeitung wäre verpflichtet gewesen, zumindest das ihr bekannte Dementi des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten in angemessener Weise in den Bericht einfliessen zu lassen, wonach dieser die Kritik zurückweise, erst auf Druck des kantonalen Datenschützers reagiert zu haben.»

Nicht verletzt hat die «Basler Zeitung» mit dem genannten Bericht hingegen die Ziffern 1 (Wahrheitssuche), 3 (in Bezug auf die Anhörung bei schweren Vorwürfen) und 7 (sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen; Personen des öffentlichen Lebens) der «Erklärung», hält der Presserat in seiner Begründung zur Beschwerde fest.

Am 14. Juli 2009 veröffentlichte die «Basler Zeitung» den Artikel «Street View erhitzt die Gemüter. Datenschützer Hanspeter Thür wird von Berufskollegen wegen laschen Vorgehens kritisiert». Zwar setze Google bei Street View mittlerweile eine Software ein, die Gesichter und Autonummern automatisch unkenntlich macht, bevor die Bilder ins Internet gestellt werden.

Hanspeter Thür gelangte mit einer Beschwerde gegen die «Basler Zeitung» an den Presserat. Die Veröffentlichung des Berichts vom 26. August 2009 verstosse gegen die Richtlinie 3.8 zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Anhörung bei schweren Vorwürfen). Der Vorwurf, er habe sich seltsam passiv verhalten und habe sich bei «strittigen Punkten offenbar leichtfertig auf `verbindliche Zusagen` des Internetkonzerns verlassen, obwohl kantonale Datenschützer längst auf mögliche rechtliche Ungereimtheiten von Street View hingewiesen hätten», wiege schwer und widerspreche den Fakten. Er habe Google vielmehr von Anfang an gewarnt, er werde bei Mängeln der Anonymisierung die erforderlichen Massnahmen ergreifen.