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Mittwoch
15.05.2013

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die Zeitschrift «L`illustré» teilweise gutgeheissen. Im Artikel «La double vie du pédophile de Gland» vom 12. September sei die Privatsphäre des Betroffenen verletzt worden, indem die Zeitung «unwesentliche Einzelheiten veröffentlichte und so die Identifizierung über den Kreis der bereits eingeweihten Personen hinaus ermöglichte», hielt der Presserat fest. Im Bericht wurden die persönlichen Hintergründe eines mutmasslichen Pädophilen publiziert.

«In Kombination mit dem (zwar durch einen schmalen Balken abgedeckten) veröffentlichten Passfoto geht `L`illustré` mit einem Teil der publizierten Details zu weit: Geburtsdatum, Vorname, ehemalige Wohnadresse, Zahl und Alter der Kinder sowie Autofarbe und -marke sind für das Verständnis nicht notwendig», heisst es im Entscheid des Presserates. «Hingegen ermöglichen sie eine über das familiäre Umfeld hinausgehende Identifizierung.»

Die Unschuldsvermutung hingegen sieht der Presserat nicht verletzt. «Man mag zwar den anklagenden Ton des Artikels bedauern. Die Unschuldsvermutung verbietet Medienschaffenden aber keineswegs, parteiergreifend zu berichten», heisst es in der Begründung. Zudem weise «L`illustré» an zwei Stellen des Berichts darauf hin, dass der Strafprozess noch bevorstehe.