Der Gemeinderat von Oberwil im Kanton Basel-Land und die Journalisten der «Basler Zeitung» (BaZ) sind nicht gut aufeinander zu sprechen. Hintergrund ist unter anderem die Berichterstattung über ein Bauprojekt in der Gemeinde, mit der die Oberwiler Exekutive nicht einverstanden war. Der Presserat nahm sich jedoch nicht nur die Berichterstattung in der BaZ vor, sondern rüffelte gleich beide Parteien wegen ihrer jeweiligen Art und Weise der Kommunikation.
Diese veranlasste den Presserat, noch an Weihnachten einen geharnischten Brief, datiert am 24. Dezember 2014, an Chefredaktor Markus Somm zu versenden. Denn die «Basler Zeitung» berichtete als Reaktion auf die abgewiesene Beschwerde an den Presserates vom 15. Dezember erneut angriffig über die Gemeinde Oberwil. Und zwar in einem triumphalen Ton, wobei einige Sachverhalte unter den Teppich gekehrt und andere über die Massen hervorgehoben wurden - tendenziell ein erneuter Rundumschlag.
Im Brief, der dem Klein Report vorliegt, heisst es: «Die `Basler Zeitung` setzt sich kaum mit der Argumentation des Presserats auseinander, sondern drischt triumphierend auf die beschwerdeführende Gemeinde und deren Anwalt ein.» Die Berichterstattung über die Presserats-Stellungnahme widerspreche damit «den elementarsten Grundsätzen eines fairen Journalismus».
Der Presserat nutzte die Gelegenheit gleich noch dazu, noch weiter auszuholen, und verwies auf eine weitere eigene Stellungnahme, die in der «Basler Zeitung» in keiner Weise erwähnt worden sei. Dabei ging es um eine Beschwerde des Bundesamtes für Verkehr, die der Presserat teilweise gutgeheissen hatte. Das entspreche «leider Ihren Gepflogenheiten», hiess es an die Adresse von Somm.
Mit dem «systematischen Verschweigen» der Stellungnahme würde die Zeitung die «`Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten` dauernd verletzen und ihre Leserinnen und Leser schlicht nicht respektieren».
Die Gemeinde Oberwil hatte sich zuvor beim Presserat auf 47 Seiten mit insgesamt 50 Beilagen über zehn verschiedene Berichte der «Basler Zeitung» und BaZonline beschwert, in denen unter anderem der Vorwurf der Vetternwirtschaft erhoben wurde. Schon die anwaltlich gut dokumentierten Ausführungen stiessen dem Presserat seltsamerweise sauer auf. «Umfang und Weitschweifigkeit» würden weit über das Mass hinausgehen, mit welchem sich der Presserat üblicherweise zu befassen habe. Den Parteien sei zuzumuten, sich «knapp und konzis» zum Sachverhalt zu äussern.
Der Presserat werde den vorliegenden Fall zum Anlass nehmen, sich mit der Frage zu befassen, ob er Eingaben dieses Umfangs künftig zur Verbesserung zurückweise. Der Presserat lehnte die Beschwerde am Ende aber aus ganz anderen Gründen in Teilen ab. Es lägen laut dem Presserat keine Verstösse gegen das Fairnessprinzip oder die Pflicht zur Anhörung vor.