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Freitag
05.12.2014

Medien / Publizistik

Am 5. März 2014 erschien in der «Basler Zeitung» und parallel auf BaZ Online der Beitrag «Harsche Kritik am Umgang mit Christoph Egger». Darin geht es um den auch überregional publizierten Fall eines vorbestraften Pädophilen, der sich einer Behandlung in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel durch Flucht entzogen hatte.

Gemäss dem Artikel habe ein «Verfahrensbericht» dreier Psychologen und Ärzte der UPK den damals 46-Jährigen «in die Flucht getrieben»; die drei werden mit vollem Namen genannt. Rita Anton, CEO der Psychiatrischen Kliniken, sah dadurch die Presserats-Richtlinie 7.2 (unnötige Namensnennung) und Richtlinie 3.8 (Anhörung bei schweren Vorwürfen) verletzt.

Die UPK haben mehr als 1000 Mitarbeitende, darunter etwa 40 Oberärzte. Der Presserat entschied, dass in diesem Fall die Kliniken als Institution die Verantwortung tragen und nicht die Gutachter als Individuen. Es bestehe kein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, die drei Namen zu erfahren.

Im Gegensatz dazu war die Anhörung der Gutachter tatsächlich verzichtbar, obwohl ihre Professionalität in Frage gestellt wurde: Ihnen sei aus Sicht des Presserates nicht der Vorwurf eines standesunwürdigen oder gar strafwürdigen Verhaltens gemacht worden.