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Montag
10.07.2017

Medien / Publizistik

«Artikel verletzen die Wahrheitspflicht»

«Artikel verletzen die Wahrheitspflicht»

Die «Basler Zeitung» berichtete im Dezember 2016 und Januar 2017 über eine angebliche Sexaffäre in einem Asylheim der Gemeinde Reinach. Eine Betreuerin habe eine sexuelle Affäre mit einem minderjährigen Asylsuchenden gehabt. Die Gemeinde habe darauf die Mitarbeiterin freigestellt.

Auf Beschwerde der Gemeinde hin hat der Presserat nun die «Basler Zeitung» gerügt. «Beide Artikel verletzen die Wahrheitspflicht, gemäss Journalistenkodex. Denn die `Basler Zeitung` ging in Form von Feststellungen davon aus, dass es eine sexuelle Affäre gab, obwohl dies nicht nachgewiesen ist. Zudem stellte die Zeitung fest, Reinach habe seine Meldepflicht verletzt, obwohl auch diese Frage strittig ist», schreibt der Presserat in seinem Bericht vom Freitag.

Die beiden Artikel warfen hauptsächlich die Frage auf, ob sich die Gemeinde Reinach strafbar gemacht hat, weil sie eine mögliche Straftat nicht der Staatsanwaltschaft meldete.

«Die `Basler Zeitung` verletzte mit den Titeln `Sex mit Minderjährigen in Reinacher Asylheim` und `Strafuntersuchung zu Sex in Reinacher Asylheim zudem die Unschuldsvermutung», kommentiert der Presserat seinen Entscheid.