Als «unbegründet zurückgewiesen» hat der Schweizer Presserat eine Beschwerde, die sich gegen eine scharfen Kommentar in der «Neuen Luzerner Zeitung» gegen den israelischen Ministerpräsidenten Ariel Sharon («Kriegsverbrecher Sharon») gewendet hatte. Der beanstandete Text gehe «jedenfalls nicht über das durch die Kommentarfreiheit gedeckte zulässige Mass einer harschen, polemischen Kritik hinaus», hält der Presserat in der am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme fest. Der Kommentar sei typografisch eindeutig als Meinungsäusserung erkennbar gewesen, weshalb auch eine Berichtigungspflicht fehle. Da der Beschwerdeführer einen Leserbrief mit anderslautender Meinung erst vier Monate später eingesandt habe, sei die Redaktion berechtigt gewesen, diesen mangels aktuellem Interesse abzuweisen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/15880.htm
Donnerstag
19.12.2002