Der Schweizer Presserat rügt die «Oberthurgauer Nachrichten» wegen Verletzung journalistischer Grundsätze und des Diskriminierungsverbots. Offen lassen musste der Presserat die Frage, ob ein umstrittenes Fallbeispiel fingiert sei. Konkret geht es um einen Fall von Asylmissbrauch, den die «Oberthurgauer Nachrichten» im Vorfeld der SVP-Asylinitiative im Juni 2002 veröffentlichten: Der im Kanton Thurgau lebende Asylbewerber Mechmed Z. aus dem Balkan beziehe monatlich 6180 Franken Sozialfürsorge, schrieb die Zeitung. In seiner Beschwerde machte der Kanton Thurgau geltend, dass der Fall Mechmed Z. vermutlich fingiert sei, wie der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. Der Autor des Artikels wies den Vorwurf zurück. Die Quelle seiner Informationen legte er jedoch mit Verweis auf den Quellenschutz nicht offen.
Der Presserat äusserte in seiner Stellungnahme erhebliche Zweifel an der Darstellung des Autors, musste die Frage der Echtheit aber offen lassen. Dagegen rügte er, die «Oberthurgauer Nachrichten» hätten fälschlicherweise suggeriert, wichtige Beweisurkunden selber in den Händen zu halten. Zudem sei in der Publikation von «Fürsorgeleistungen» die Rede. Der Autor habe jedoch eingestanden, dass es sich auch um Leistungen der Invalidenversicherung handeln könnte. Verschiedene nachweislich falsche Teilaspekte des Artikels seien nie berichtigt worden, schreibt der Presserat weiter. Schliesslich habe die Zeitung mit der Publikation auch die Pflicht zur Anhörung und - wegen der Verwendung ethnisch typischer Merkmale - das Diskriminierungsverbot verletzt.
Dienstag
25.11.2003