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Dienstag
06.05.2003

Abstimmungsrelevante Informationen sind vor ihrer Veröffentlichung besonders sorgfältig zu prüfen, da Un- oder Halbwahrheiten oft nicht mehr vor einer Volksabstimmung berichtigt werden können. Da vor Abstimmungen in besonderem Masse die Gefahr besteht, dass Journalisten von Interessenvertretern instrumentalisiert werden, müssen zudem Quellen und Informanten noch sorgfältiger geprüft werden. Zu diesen Schlussfolgerungen ist der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme gelangt.

Der Grund dazu: Ende Oktober 2002 berichtete das «Oltner Tagblatt» vor der Abstimmung über die SVP-Asylinitiative unter dem Titel «Rentengeschenk für Asylbewerber» über einen Fall mangelnder Koordination zwischen Fürsorge- und Sozialversicherungsbehörden. Dem Bericht war zu entnehmen, dass ein Asylbewerber gleichzeitig Fürsorgeleistungen seiner Wohngemeinde und eine IV-Rente bezogen hatte, ohne in der Schweiz gearbeitet zu haben.

Ein Leser machte gegenüber dem «Oltner Tagblatt» und in einer Beschwerde an den Presserat geltend, der Betroffene habe während einiger Jahre als Saisonnier in der Schweiz gearbeitet. Das «Oltner Tagblatt» räumte die Unvollständigkeit der ursprünglich abgedruckten Information ein, veröffentlichte die Richtigstellung aber erst Mitte Dezember 2002. Der Presserat hält nun fest, dass angesichts des sehr emotional geführten Abstimmungskampfes die Leserschaft die Richtigstellung hätte erfahren müssen. Eine Veröffentlichung wäre noch vor dem Abstimmungswochenende vom 22. November 2002 möglich und zumutbar gewesen. Vergleiche auch: http://www.presserat.ch/16220.htm