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Donnerstag
16.05.2002

Die Thurgauer Regierung unterstützt in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Vernehmlassung die Änderung der Postverordnung. Um die Vielfalt der Presse zu erhalten, gewährt die Post derzeit Vorzugspreise für die Beförderung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften. Der Bund zahlt der Post die ungedeckten Kosten von jährlich 100 Millionen Franken. Nun hat der Bundesrat zu diesem System drei Anpassungen vorgeschlagen und in die Vernehmlassung geschickt: Dabei sollen nur noch Medien, die eine Auflage von unter 300 000 aufweisen und mindestens wöchentlich erscheinen, unterstützt werden. Zudem soll die Regional- und Lokalpresse stärker profitieren. Der Grundpreisrabatt soll erhöht und der Sondertarif bedingungslos gewährt werden. Dadurch werden kleine Blätter mit einer Auflage bis 30 000 neu rund 37 Millionen anstatt wie bisher 25 Millionen Franken erhalten.