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Montag
17.12.2012

Nächstes Jahr erhalten 1222 Publikationen eine Preisermässigung für die Zustellung durch die Schweizerische Post: 140 Tages- und Wochenzeitungen sowie 1082 Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Freitag bekannt gab.

Für die Förderung von Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse hat das Parlament 30 Millionen Franken gesprochen, für Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen 20 Millionen Franken. Insgesamt stellt der Bund für die Presseförderung jährlich 50 Millionen Franken zur Verfügung.

Die Verlage von 192 Publikationen haben um den Erhalt von Preisermässigungen für Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse nachgesucht. Das Bakom hat 140 dieser Gesuche gutgeheissen. Damit hat sich die Zahl der berechtigten Publikationen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert (-5). Schätzungsweise 13 Millionen Zeitungsexemplare kommen nicht mehr in den Genuss der Presseförderung, da sie in periodisch erscheinenden Grossauflagen kostenlos Nichtabonnentinnen und -abonnenten zugestellt werden. Neu erhalten neun Titel ab dem 1. Januar 2013 erstmals Subventionen. Darunter sind vier Zeitungen, die davon profitieren, dass der Bundesrat in der Postverordnung auch Zeitungen der Publikumspresse in die Presseförderung aufgenommen hat. Somit erhalten 140 Tages- und Wochenzeitungen Preisermässigungen; 2012 waren es 145.

Das Bakom hat 1082 von 1328 Gesuchen zur Förderung der Zeitungen und Zeitschriften von nichtgewinnorientierten Organisationen gutgeheissen (sogenannte Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Damit werden 101 Publikationen weniger begünstigt als 2012. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Bundesrat neu einen Mindestumfang von sechs A4-Seiten pro Publikation festgelegt hat.

Neu gefördert werden hingegen ab 1. Januar 2013 Zeitungen und Zeitschriften, welche von nichtgewinnorientierten Organisationen an Abonnentinnen und Abonnenten gesendet werden. Bis anhin erhielten solche Organisationen nur Förderbeiträge für Zeitungen und Zeitschriften, welche für ihre Mitglieder oder Spender bestimmt waren. Von der Neuerung profitieren 75 Titel; dazu gehören beispielsweise abonnierte Zeitungen von Konsumentenorganisationen. 
Somit erhalten 1082 Publikationen von nichtgewinnorientierten Organisationen Preisermässigungen; 2012 waren es 1183.

Am 1. Oktober 2012 ist das neue Postgesetz in Kraft getreten. Im Rahmen der Totalrevision wurden auch die Bestimmungen über die indirekte Presseförderung angepasst. So ist seit dem 1. Oktober nicht mehr die Post, sondern das Bakom zuständig für die Genehmigung der Gesuche um Presseförderung. Weiter hat der Bundesrat den Kriterienkatalog für den Erhalt der Zustellermässigung in gewissen Punkten modifiziert und den Mechanismus zur Berechnung der Ermässigung überarbeitet. Aus diesem Grund hat das Bakom im Herbst 2012 alle Verleger von Zeitungen und Zeitschriften aufgefordert, ein Gesuch für Presseförderung für das Jahr 2013 einzureichen.

Bis am 5. Dezember 2012 sind 1520 Gesuche beim Bakom eingegangen. Ab 2013 werden die Verleger, welche von der Presseförderung profitieren, jährlich eine Selbstdeklaration einreichen müssen und das Bakom wird die Angaben in Form von Stichproben überprüfen.

Die Post wird nun anhand der Anzahl berechtigter Titel und deren Auflagenstärke die ermässigten Preise für das Jahr 2013 berechnen. Der Bundesrat wird diese prüfen und in nächster Zeit genehmigen.