Die zweite Verhandlungsrunde über die im Presse-Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgeschriebenen Mindestlöhne ist gescheitert, heisst es in einer Mitteilung der Mediengewerkschaft comedia und des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ). «Verlegerverband ist handlungsunfähig», titeln die Gewerkschaften. Und schreiben, die Verlegerseite wolle aus Angst vor einer Zerreissprobe nicht verhandeln und nehme eine Verletzung des GAV in Kauf. «Das Gegenteil ist der Fall», sagte Eva Keller vom Verband Schweizer Presse (VSP) dem Klein Report. Der VSP habe in beiden Verhandlungsrunden die wirtschaftliche Situation der Verlage berücksichtigt und sei deshalb klar an die Gespräche gegangen: «In der jetzigen Situation können wir die Minimallöhne nicht erhöhen». Das habe nichts mit Handlungsunfähigkeit zu tun, sagte Keller. Ausserdem sei die Anpassung der Minimallöhne im GAV nicht vorgeschrieben, sondern nur Verhandlungen darüber. Jetzt muss eine unabhängige Schiedsstelle bis zum 15. Dezember über die Anpassung der Mindestlöhne entscheiden. Beide Parteien können dort noch einmal ihre Argumente vorbringen: Für den VSP liegt eine Erhöhung der Minimallöhne nicht drin. Unter anderem, weil langfristig gedacht und Arbeitsplätze gesichert werden müssen, argumentiert Keller. Die Gewerkschaften fordern hingegen die Berücksichtigung der «kumulierten und nicht ausgeglichenen Teuerung von 3,5%, die gesteigerte Produktivität und Wertschöpfung der Verlagshäuser, sowie Transferkosten (z.B. Krankenkassenprämien)». «Ich bedauere, dass nicht einmal der Versuch unternommen wurde, sich quasi aussergerichtlich zu einigen», sagte Klaus Rosza, Präsident Sektor Presse der comedia am Dienstag dem Klein Report. Mehr dazu: Streit um Minimallöhne der Journalisten
Dienstag
13.11.2001