Der Preisüberwacher hat die Antennes Collectives de Télévision SA (ACTV) angewiesen, ihre Abonnementsgebühren für die Kabelanschlüsse im Raum Délémont/Moutier zu reduzieren. Auf den 1. Januar 2002 soll die Kabelnetzbetreiberin die monatlichen Gebühren von 23.70 auf 17 Franken herabsetzen. Damit hat der Preisüberwacher erstmals die Abonnementsgebühren eines Kabelnetzbetreibers mit förmlicher Verfügung reduziert. Die ACTV versorgt in insgesamt 15 Gemeinden etwa 12 000 Abonnenten mit 16 Radio- und 24 Fernsehprogrammen. Gestützt auf eine offizielle Eingabe der Stadt Délémont und auf Beanstandungen Privater, hatte der Preisüberwacher die Gebühren der ACTV eingehend überprüft und kam zum Schluss, dass die Abonnementsgebühren deutlich überhöht waren. Eine angestrebte einvernehmliche Lösung konnte nicht erzielt werden, weshalb der Preisüberwacher den festgestellten Preismissbrauch mittels Verfügung beseitigen musste. Der Entscheid kann die ACTV mit Beschwerde innert 30 Tagen an die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen anfechten. In letzter Instanz müsste gegebenenfalls das Bundesgericht entscheiden.
Donnerstag
06.09.2001