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Mittwoch
03.10.2001

Für die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen ist klar, die Preisschilder müssen wieder direkt an die Produkte geschrieben werden. Seit beim Detailhändler Coop und anderen die Preise nur noch an den Regalen angeschrieben sind, häuften sich die Reklamationen von Kunden bei den vier grossen Konsumentenorganisationen der Schweiz. Aus diesem Grund stellten sie gemeinsam einen Antrag an die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen: «Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, die Preisebekanntgabeverordnung vom 11. Dezember 1978 anzupassen. Ziel der Anpassung: Die Preisbekanntgabe für verpackte Produkte muss an den Produkten erfolgen.» Nach Annahme des Antrags durch die Kommission wird diese nun dem Bundesrat die entsprechende Empfehlung unterbreiten.