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Dienstag
04.10.2022

TV / Radio

Mit einer verbindlichen Liste der Sender wollen die Bundesländer gesetzgeberisch für Medienvielfalt auf dem Schirm und im Netz sorgen…   (Bild: Imtest)

Mit einer verbindlichen Liste der Sender wollen die Bundesländer gesetzgeberisch für Medienvielfalt auf dem Schirm und im Netz sorgen… (Bild: Imtest)

Sender, die bei ihrem Publikum besonders zur Meinungsvielfalt beitragen, sollen auch auf den Benutzeroberflächen von Smart-TVs leicht auffindbar sein.

Damit soll privaten Anbietern mit einer höheren Aufmerksamkeit ein Anreiz geboten werden, gesellschaftlich relevante Inhalte bereitzustellen.

Dazu haben die Medienanstalten in Deutschland eine überarbeitete Liste mit Sendern vorgelegt. Diese sogenannten Public-Value-Angebote veröffentlichten die Medienanstalten in der letzten September-Woche in einer rechtsverbindlichen Liste jeweils auf ihrer Website.

«In einem in Europa einmaligen Verfahren haben die Medienanstalten nach einer öffentlichen Ausschreibung diejenigen Angebote bestimmt, die in besonderem Masse zur Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen und damit zukünftig auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein müssen», heisst es dazu jeweils in der Mitteilung auf der Website.

In einer separaten Empfehlung für die Anbieter von Benutzeroberflächen etwa für Smart-TV schlagen die Landesmedienanstalten die Reihenfolge der Sender vor.

Demzufolge sollten ARD und ZDF, die kraft Medienstaatsvertrag als «Pu­blic Value» gelten, auf den Plätzen eins und zwei stehen, gefolgt von RTL, Sat.1, Pro Sieben und Vox. Das Ranking sei in Abstimmung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk «in vertrauensvollen und konstruktiven Gesprächen» erfolgt, heisst es. Das Ergebnis bilde die Stärken beider Teile des dualen Rundfunksystems ab, sagte der Direktor der federführenden Landesanstalt für Medien NRW, Tobias Schmid. Mit der Veröffentlichung sei das Bestimmungsverfahren abgeschlossen.

Mit der Bestimmung unterstützten die Medienanstalten besonders vielfaltsfördernde Medien in ihrer Arbeit. «Gemeinsam leisten wir damit einen wichtigen Beitrag für journalistische Qualität und gegen Desinformation», sagte der Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten, Albrecht Bähr.

Die Festlegung gilt für drei Jahre.