Content:

Sonntag
07.07.2002

Ein Aktfoto der verstorbenen deutschen Schauspielerin Marlene Dietrich sorgt für Aufregung: Im vergangenen August hatte die Zeitung «Die Welt» und das Magazin «Focus» mit einem Nacktbild der Dietrich Rezensionen des damals jüngst erschienenen Buches «Sag mir, dass du mich liebst - Zeugnisse einer Leidenschaft» illustriert. Für die Verletzung des «postmortalen Persönlichkeitsrechtes» fordert Dietrichs Tochter Maria Riva nun Schadensersatz in noch unbekannter Höhe. Obwohl die Schauspielerin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Aktfotos bereits neun Jahre tot war, sieht Maria Riva die Ehre ihre Mutter verletzt. Das Foto war dem Buch über die Liebesaffäre Dietrichs mit dem Schriftsteller Erich Maria Remarque entnommen und ist mittlerweile daraus entfernt worden. Es ist strittig, ob das Bild tatsächlich Marlene Dietrich zeigt oder die ähnlich aussehende Frau des Schriftstellers. Maria Riva erklärte, ihre Mutter habe Nacktaufnahmen stets abgelehnt. Für das Oberlandesgericht München ist die Veröffentlichung des Aktfotos ein «schwer wiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht». «Sogar beerdigt wird man angezogen», wird der Vorsitzende Walter Seitz von Spiegel Online zitiert. Es muss geklärt werden, ob die Ansprüche aus dieser Verletzung der Intimsphäre vererbbar sind. In der Vorinstanz war die Klage abgewiesen worden, die Verlage der betreffenden Publikationen wurden lediglich zur Unterlassung des Abdrucks von Aktfotos verurteilt.