PostFinance hat am Montag bekannt gegeben, dass sie die Geschäftsbeziehung zu Wikileaks-Gründer Julian Assange beendet und dessen Konto geschlossen habe. Der Entscheid sei erfolgt, weil Assange bei der Eröffnung des Kontos falsche Angaben gemacht habe. Als Domizil habe er Genf angegeben, was sich bei der Überprüfung der Daten als unwahr erwiesen habe. Assange hätte aber in diesem Fall als Voraussetzung einen Schweizer Wohnsitz nachweisen müssen. Über das Konto waren Spenden für Wikileaks eingegangen.
Noch steht ein Entscheid des Bundesgerichts im Raum, der Assange den Rücken freihalten könnte. Demzufolge hat PostFinance wegen des Grundversorgungsauftrages die Pflicht, allen Interessenten ein Konto für den Zahlungsverkehr anzubieten und bereits bestehende Konten weiterzuführen. Eine Kündigung ist folglich nur aus eiem wichtigem Grund möglich, den das Bundesgericht allerdings nicht genauer umschrieben hat. Eine neue Bestimmung im Postgesetz, welche eine Kündigung erlauben soll, wenn die Geschäftsbeziehungen dem öffentlichen und sittlichen Empfinden zuwiderlaufen, ist bereits im Ständerat abgesegnet worden, wartet aber noch auf die Zustimmung des Nationalrats. «PostFinance befürwortet klare Regelungen, die im Interesse eines sauberen Finanzplatzes Schweiz und der Bestrebungen der Schweizer Finanzbranche stehen», teilte das Unternehmen am Montag mit.




