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Samstag
07.09.2013

IT / Telekom / Druck

Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen begrüsst den Entscheid der Post, einen Teil der auf den 1. April 2012 eingeführten Preiserhöhungen rückgängig zu machen. Der Dialog mit der Post «trägt nun Früchte», schreibt die Allianz in einer Medienmittelung vom Freitag.

Die Preisreduktion betrifft die Vollmachten: Ab Mitte September sind Einzelvollmachten zur Abholung einer bestimmten Sendung durch Dritte kostenlos. Weiterhin kostenpflichtig sind Dauervollmachten, für die die Post einmalig 24 Franken bei einer Eröffnung via Internet oder 36 Franken bei einer Eröffnung am Postschalter verlangt. Auf die jährlich anfallende Gebühr von 24 Franken verzichtet die Post jedoch.

Weil die Dienstleistung defizitär sei, sei die Kostenpflicht für Vollmachten eingeführt worden, argumentierte die Post damals. Die Massnahme löste zahlreiche Beschwerden aus und beschäftigte auch den Preisüberwacher.

An den Preiserhöhungen für andere Dienstleistungen wie Nachsendeaufträge oder Adressänderungen beim Wohnungswechsel hält die Post fest.