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Donnerstag
25.04.2002

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Post angewiesen, die Tarife und Formulare für die Übernahme von Nachsendeaufträgen an das Datenschutzgesetz anzupassen. «Untersagt ein Kunde der Post die Aufnahme der neuen Adresse in die Datenbank für den kommerziellen Adressaktualisierungsdienst, darf die Nachsendung maximal doppelt so viel kosten wie wenn die Adressaktualisierung erlaubt wird», schreibt das UVEC am Donnerstag.

Heute fragt die Post ihre Kunden: «Darf dem Absender, der noch über Ihre alte Adresse verfügt, die neue Postadresse bekannt gegeben werden?» Antwortet der Kunde mit Ja, beträgt die Gebühr derzeit 10 Franken pro Jahr, im anderen Fall 20 Franken pro Monat. Von der Kundschaft, die die Adressaktualisierung ausschliesst, verlangt die Post für einen Nachsendeauftrag über ein Jahr einen 24 mal höheren Preis als von jenen, welche es zulassen. Mehr dazu unter: «Schlendrian» im UVEK