Gemäss einem Urteil des Thurgauer Obergerichts muss die Post die unadressierten Nachrichten des «Verein gegen Tierfabriken» (VgT) verteilen. Bei den «VgT-Nachrichten» handle es sich um eine Zeitschrift, die aufgrund des Postgesetzes verteilt werden müsse. Ausserdem verstosse die Post gegen die verfassungsrechtliche Presse- und Meinungsfreiheit, wenn sie sich weigere ein Presseerzeugnis zu versenden, bloss weil sie Geschäftsnachteile befürchtet. Vom Inhalt der «VgT-Nachrichten» hätte sich die Post mit einer Erklärung distanzieren können, heisst es im Urteil. Im Blatt werden Namen von Bauern genannt, die angeblich gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Die Post berief sich darauf, «Die VgT-Nachrichten» seien unadressierte Werbepost, die sie nicht befördern müsse. Ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, steht noch nicht fest, sagte der Post-Sprecher Oliver Flüeler.
Dienstag
24.07.2001