Der Medienkonzern Axel Springer scheitert mit dem Versuch, die Schmerzensgeldhöhe von Jörg Kachelmann begrenzen zu lassen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) habe der Verlag in seiner Berichterstattung über den Prozess Kachelmanns Persönlichkeitsrechte verletzt.
Jörg Kachelmann kann mit einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von fast 300 000 Euro von Axel Springer rechnen. Der BGH in Karlsruhe hat eine «Nichtzulassungsbeschwerde» des Konzerns gegen ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Köln abgewiesen.
Kachelmann hatte 2010 wegen des Verdachts der Vergewaltigung vor Gericht gestanden, ist aber 2011 freigesprochen worden. Die seinerzeitige Anzeigenerstatterin, Kachelmanns Ex-Freundin, war vom Oberlandesgericht Frankfurt danach wegen Falschbeschuldigung zu Schadensersatz verurteilt worden.
Weil Kachelmann sich von der Berichterstattung der Boulevardzeitung «Bild» und von bild.de sowie anderen Internetportalen der Springer-Gruppe in seinen Persönlichkeitsrechten und seiner Intimsphäre verletzt sah, hatte er den Medienkonzern auf Schmerzensgeld verklagt.
Dieses wurde ihm Mitte Juli 2016 vom Oberlandesgericht Köln zugesprochen. Springer prüft nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde.