Mehrere Organisationen der Digitalen Gesellschaft Schweiz (Digiges) distanzieren sich vom Positionspapier zum Thema «Plattformregulierung in der Schweiz», welches die Digiges mitunterzeichnet hat.
Das Positionspapier wurde am 12. Oktober 2022 auf der Digiges-Webseite veröffentlicht und im gleichen Zeitraum an Medien versandt, sowie vorab dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zugestellt. «Anschliessend intern geführte Diskussionen führten nicht zum Konsens», wie die betroffenen Organisationen am Donnerstag mitteilen.
Nicht zufrieden sind CCC Zürich, Digitale Allmend, DOCK18, pEp Stiftung, Piratenpartei Schweiz, Swisslinux.org und Wau Holland Stiftung
Neben vielen positiven Aspekten enthalte das Positionspapier mehrere problematische Punkte. Insbesondere das Ziel, «Desinformation» einzugrenzen, sei inakzeptabel. Jegliche Mechanismen zur Bekämpfung von «Desinformation» erfordern unweigerlich eine Instanz, die über «wahr» und «falsch» entscheidet.
«Dies führt zwangsläufig zu Zensur, welche die Meinungs- und Informationsfreiheit verletzt und deshalb mit einer rechtsstaatlichen Demokratie unvereinbar ist.»
Darüber hinaus müsse man sich die Frage stellen, was solche Instrumente in den falschen Händen bedeuten könnten, wenn sie für gefährliche politische Ziele missbraucht werden.
«Meinungs- und Informationsfreiheit sind sowohl in der Bundesverfassung als auch in den Statuten der Digiges explizit festgehalten. Mit dem genannten Positionspapier widerspricht die Digiges ihren eigenen Grundsätzen», klagen die unzufriedenen Organisationen.
«Auch wir sind der Ansicht, dass die öffentliche Debatte auf Plattformen von hoher Relevanz für die Gesellschaft ist und sehen Handlungsbedarf betreffend der Sicherstellung eines offenen Diskurses.»
Ein relevanter Teil des öffentlichen politischen Diskurses finde inzwischen im Internet auf Social-Media-Plattformen oder auch in Kommentarspalten von Online-Portalen herkömmlicher Medien statt. «Diese Räume sind in der Regel im Eigentum von Privaten. Sie erhalten aber durch die starke und breite Nutzung durch die Öffentlichkeit einen öffentlichen Charakter.»
Damit ergeben sich erstmalig auch Fragen hinsichtlich des öffentlichen Interesses an ihnen.
«Die undurchsichtigen Interessen von Plattform-Eigentümern, etwa an Gewinnmaximierung oder politischer Einflussnahme, haben damit dem öffentlichen Interesse an einem offenen demokratischen Diskurs zu weichen.»
Da sich die Plattformen in den Händen von privaten Eigentümern mit Sitz im Ausland befinden können, kann es schwierig sein, diese zur Ausgestaltung der Plattformen im gewünschten Sinne zu bewegen. «In diesem Fall wäre für den Schweizer Diskursraum eine Alternative zu schaffen – im Sinne eines Service publique – die sich streng an demokratietragende Prinzipien hält und die digitale, demokratische Debatte sichert.»