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Mittwoch
01.01.2014

Medien / Publizistik

Eine Zeitung darf ein autorisiertes Zitat als Frontschlagzeile verwenden - auch gegen den Willen des Interviewten. Dies entschied der Presserat in Zusammenhang mit einem Porträt in der «Südostschweiz» über einen Impfgegner, der im Referendumskomitee über die Revision des Epidemiegesetzes engagiert war.

Der Porträtierte beschwerte sich beim Presserat, weil seine Aussage «Geimpfte sind Sondermülldeponien» als Frontschlagzeile verwendet und damit aus dem Zusammenhang gerissen worden sei. Der Presserat hielt fest, dass die Autorisierung absichern soll, ob die Zitate dem tatsächlich Gesagten entsprächen. Sie dürfe jedoch einer Redaktion nicht die Platzierung des Zitats oder die Stossrichtung des Artikels vorgeben.

Der Beschwerdeführer hatte ausserdem moniert, dass die verantwortliche Journalistin sich nicht um die Wahrheitssuche bemüht habe und sie wenigstens die auf der Webseite der Initiativgegner aufgeführten Argumente hätte aufführen müssen. Dem widersprach der Presserat am Donnerstag, es sei bei dem Artikel in der «Südostschweiz» nicht um eine Aufzählung von Argumenten gegangen, sondern habe sich um ein Porträt gehandelt.

Der Pressrat hielt ausserdem fest, dass Journalismus im Gegensatz zu Public Relations nicht Selbst-, sondern Fremddarstellung sei. Der Beschwerdeführer bezeichnet sich selbst als medienerfahren und hätte deshalb wissen müssen, dass ein Porträt nicht unbedingt seinem Selbstbild entsprechen müsse.