Ein Bundesgericht in Washington hat wesentliche Teile der 2002 in Kraft getretenen grössten US-Parteispendenreform seit 25 Jahren aufgehoben. Damit bleibt offen, nach welchen finanziellen Regeln die Präsidentschafts- und Kongresswahlen im nächsten Jahr stattfinden.
Interessant für den Medienbereich ist die Verschärfung für politische Fernseh-Werbung, die durch so genannte «weiche Gelder» (soft money) bezahlt wird. Deren Restriktion soll laut dem Bundesgerichtsentscheid ausgeweitet werden. Die Reform zielte vor allem darauf ab, den unbegrenzten Spendenfluss von Unternehmen und Gewerkschaften an die Parteien und damit eine Beeinflussung von Wahlkampf-Entscheidungen und generell der Politik «via Geldbörse» zu unterbinden.
Verschiedene Interessengruppen, darunter die mächtige Organisation der Waffenbesitzer, sowie ein republikanischer Senator legten nach Inkrafttreten sofort Klage gegen das Gesetz ein - mit dem Argument, es schränke das Recht auf freie Meinungsäusserung unzulässig ein. Im Präsidentenwahljahr 2000 flossen 500 Millionen Dollar diesen weichen Geldes an die Parteien. Das Reformgesetz verbot den Parteien die Annahmen dieser Art von Spenden. Nach dem insgesamt mehr als 1600 Seiten umfassenden komplizierten Gerichtsbeschluss sind nun diese Gelder von Firmen, Verbänden und Gewerkschaften mit bestimmten Auflagen wieder zulässig.
Sonntag
04.05.2003