Frankreich wollte von Airbnb Steuern eintreiben und stufte die Plattform als Immobilienmakler ein. Der Unterkunft-Vermittler klagte und kriegte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in einem skandalträchtigen Urteil recht.
Laut Medienberichten entschied das oberste europäische Gericht, Airbnb sei nur eine App und kein Makler. Die Richter übernahmen damit einseitig die Argumentation des US-amerikanischen Plattform-Kapitalisten. Die Richtlinie zur Dienstleistungsfreiheit ermöglicht Airbnb die fast steuerfreie Vermietung von Wohnungen, Grundstücken und anderen Locations.
Ein derartiges Urteil öffnet für alle Plattform-Kapitalisten Tür und Tor, Geschäfte ohne Steuerlast zu betreiben und die Mietzinse in Tourismus-Hochburgen wie Berlin, Paris, London, Barcelona und auch Zürich hochzutreiben.
Die französische Regierung wird laut «Guardian» Airbnb weiter besteuern, einfach nicht mehr als Immobilienunternehmen.
Das EuGH-Urteil widerspricht in Teilen dem Urteil zu Uber. Das Unternehmen war als Taxi-Betreiber eingestuft worden - obwohl selber auch nur eine App. Die Argumentation des EuGH war, dass Uber direkt in die Bedingungen der Dienstleistungen involviert sei, was bei Airbnb nicht der Fall wäre.