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Dienstag
29.07.2003

In Rheinfelden darf künftig mit Plakaten auf öffentlichem Grund für Alkohol- und Tabakprodukte geworben werden. Mit der neuen Praxis will der Gemeinderat den beiden ortsansässigen Firmen, der Feldschlösschen Brauerei und der Cigarrenfabrik A. Wuhrmann & Cie. AG, entgegenkommen. Beide produzierten national bekannte Genussmittel und seien für den Standort Rheinfelden wichtige Gewerbebetriebe, schrieb der Gemeinderat am Dienstagabend. Sie sollen deshalb auf öffentlichem Grund für ihre Erzeugnisse werben können.

Der Vertrag zwischen der Stadt Rheinfelden und der Allgemeinen Plakatgesellschaft Basel (APG) wurde bei der Verlängerung entsprechend angepasst. Mit diesem Schritt stellt sich Rheinfelden gegen einen landesweiten Trend. In mehreren Kantonen sind Vorstösse für verschärfte Werbeverbote überwiesen worden. Hintergrund ist ein Bundesgerichtsentscheid vom Juni 2002. Die Lausanner Richter schützten damals ein Verbot im Kanton Genf. Diese Regelung untersagt Plakatwerbung für Alkohol- und Tabakprodukte auf öffentlichem Grund und öffentlich einsehbaren Privatgrundstücken. Im Aargauer Grossen Rat ist eine Motion von Lilian Studer (EVP) für ein verschärftes Verbot noch hängig.

Vergleiche auch: Kein Werbeverbot für Tabak und Alkohol im Kanton Thurgau ; FEPE Jahreskongress: Resolution gegen Werbeverbote verabschiedet ; Schweizer Werbung lanciert Kampagne gegen Werbeverbote ; Baselbieter Parlament für Werbeverbot für Tabak und Alkohol, ; Kanton St. Gallen schränkt Tabakwerbung ein, ; Kantonales Werbeverbot für Alkohol und Tabak zulässig