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Donnerstag
23.11.2017

IT / Telekom / Druck

piratebay

Das Herunterladen von Musik, Filmen, Games oder Büchern über illegale Piraterie-Seiten bleibt in der Schweiz straffrei, sofern dies für den privaten Gebrauch geschieht. Bestraft wird somit auch künftig nicht die Nutzung, sondern das Zugänglichmachen illegaler Inhalte.

Der Bundesrat will konsequent gegen Piraterie-Angebote im Internet vorgehen. Am Mittwoch verabschiedete er dazu seine Botschaft für ein revidiertes Urheberrechtsgesetz. Dabei hält er weiterhin am Grundsatz fest, wonach Konsumenten illegaler Inhalte nicht kriminalisiert werden.

Im Fadenkreuz des Bundesrates sind hingegen die Hosting-Provider, die ihren Kunden Speicherplatz für Websites zur Verfügung stellen, auf denen illegale Inhalte verbreitet werden - also etwa Musik, Filme oder Games, die ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zum Download angeboten werden.

Neu sind Hosting-Provider nicht nur verpflichtet, solche Inhalte schnell zu entfernen. Sie müssen auch dafür sorgen, dass einmal entfernte, urheberrechtsverletzende Inhalte «auch entfernt bleiben». So will es der Bundesrat mit der sogenannten «Stay down»-Pflicht. Zudem wird in seiner Vorlage klargestellt, dass die Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zulässig ist.

Neben den Massnahmen zur Piraterie-Bekämpfung soll das Urheberrecht insgesamt an die «jüngsten technologischen Entwicklungen» angepasst werden. So sollen etwa Inhalte aus Archiven für Forschungszwecke auch ohne explizite Erlaubnis der Rechteinhaber genutzt werden können. Im Gegenzug werden einzelne Schutzfristen verlängert. Auch eine effizientere Verwertung von Video-on-Demand-Rechten ist vorgesehen.