Die Genossenschaft Deutsches Weintor (GDW) unterliegt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg: Die Weine der Edition mild (Aktenzeichen C-544/10) aus den Rebsorten Dornfelder und Burgunder dürfen auf der Etikette nicht als «bekömmlich» bezeichnet werden.
In der EU ist es verboten, alkoholische Getränke als gesund darzustellen. Der Begriff suggeriere eine vorübergehend vorteilhafte Wirkung für den Magen. Die Argumentation der GDW, die Bezeichnung beziehe sich lediglich auf den Säuregehalt der Weine, liessen die Richter nicht gelten.
«Mit der Bezeichnung `bekömmlich` wollen wir dem Verbraucher eine Orientierung beim Weinkauf geben», so der geschäftsführende Vorstand der GDW, Jürgen C. Grallath. Nun wird sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit dem Fall befassen müssen.