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Freitag
17.10.2014

TV / Radio

Verleger Peter Wanner         ©Aargauer Zeitung

Verleger Peter Wanner ©Aargauer Zeitung

Die AZ Medien AG darf sich indirekt an Radio 32 beteiligen. Dies entschied das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Die indirekte Beteiligung erlangten die AZ Medien von Verleger Peter Wanner durch die Übernahme der Mehrheit der Dietschi AG.

«Das Uvek kommt zum Schluss, dass es der Dietschi AG - und damit indirekt der AZ Medien AG - weder rechtlich noch faktisch möglich ist, bestimmenden Einfluss auf das konzessionierte Radio 32 auszuüben», findet das Bundesamt dazu, weshalb Wanner Beteiligungen an einem dritten Radiosender halten darf.

«Die Konzession von Radio 32 kann der AZ Medien Gruppe daher nicht zugerechnet werden - insofern überschreitet sie die maximale Anzahl konzessionierter Stationen nicht», begründet das Uvek am Donnerstag seine höchstflexible Entscheidung.

Ein Unternehmen darf maximal je zwei konzessionierte Radio- und Fernsehstationen besitzen. Peter Wanner hält bereits die konzessionierten Radiosender Radio 24 und Radio Argovia.

Nach dem Kauf von Radio 24 im Jahr 2012 mussten die AZ Medien die Beteiligung am Solothurner Radio 32 veräussern. Verleger Wanner hätte sonst mehr als die zwei im Gesetz erlaubten Radiosender besessen. Nun wird der Aargauer Verleger wieder Mitbesitzer des Solothurner Radiosenders.

Die geplante Übernahme der Dietschi AG, Herausgeberin der Tageszeitung «Oltner Tagblatt», wurde im Februar bekannt. Durch die Übernahme der Dietschi AG hält die AZ Medien nun indirekt 21,9 Prozent an Radio 32.

Jede Beteiligungsänderung im Umfang von mehr als 20 Prozent bei einem konzessionierten Programmveranstalter muss vom Uvek genehmigt werden.