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Mittwoch
15.04.2020

Werbung

«Reklamehaften Übertreibungen» verboten

«Reklamehaften Übertreibungen» verboten

Eine Zahnärztin darf in Deutschland nicht für «perfekte Zähne» werben. Dies, weil das Erfolgsversprechen nicht mit Sicherheit gehalten werden könne, befanden die Werbewächter.

Zwar sei den Konsumenten bekannt, dass Superlative in der Werbung «oft nur als Anpreisungen und nicht als Tatsachenbehauptung verwendet» würden, schrieb das Oberlandesgericht Frankfurt zu der Streitsache.

Da das Werbeversprechen aber von einer Ärztin komme, liege die Sache anders: «Bei Werbemassnahmen und Internetauftritten von Ärzten besteht eine andere Verkehrserwartung als bei Werbemassnahmen  normaler' Unternehmen.»

Mit anderen Worten: Aufgrund des Heilungsauftrags seien Konsumenten bei Ärzte-Werbung nicht gewappnet gegen «reklamehafte Übertreibungen».

Mit dem Urteil verbot das Gericht einer Kieferorthopädin die Formulierung «perfekte Zähne». Sie hatte auf ihrer Homepage eine Zahnspange für Leute beworben, «die wenig Zeit haben und trotzdem perfekte Zähne haben möchten».

Ein anderer Zahnarzt hatte sich beschwert.