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Donnerstag
09.06.2022

TV / Radio

Während Swisscom von Teleclub das volle Programm erhielt, mussten sich andere TV-Plattformen mit ungünstigeren Konditionen begnügen. (Bild © Swisscom)

Während Swisscom von Teleclub das volle Programm erhielt, mussten sich andere TV-Plattformen mit ungünstigeren Konditionen begnügen. (Bild © Swisscom)

Sechs Jahre ist es her, dass die Wettbewerbshüter die Swisscom, Cinetrade und Teleclub wegen Wettbewerbsverzerrung bei Fussball- und Eishockeyübertragungen mit 71,8 Millionen Franken gebüsst haben. 

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen Rekurs der Gebüssten im Kern abgelehnt. Und die deftige Busse bestätigt. Die Swisscom gibt sich erstaunt.

CT Cinetrade AG, die heutzutage als Blue Entertainment AG firmiert, verfügte im Untersuchungszeitraum 2006 bis 2013 über zahlreiche exklusive Live-Übertragungsrechte für Fussball- und Eishockeyspiele im Pay-TV, welche sie an Teleclub weitergab. 

Unfair war: Während Swisscom von Teleclub ein vollständiges Fussball- und Eishockeyangebot für Swisscom-TV erhielt, mussten sich andere TV-Plattformen mit einem umfangmässig reduzierten Angebot zu ungünstigeren Konditionen begnügen. 

Einigen TV-Plattformen wurde sogar das komplette Angebot vorenthalten.

«Für TV-Plattformanbieter stellen Schweizer Fussball- und Eishockeyübertragungen im Pay-TV objektiv notwendige Inputs dar», heisst es in dem 226 Seiten starken Urteil, das das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch publiziert hat.

«Die Verweigerung eines solchen Angebots sowie die Diskriminierung von TV-Plattformen durch einen unterschiedlichen Umfang des Teleclub-Sportangebots waren geeignet, die mit Swisscom TV konkurrierenden TV-Plattformen im Wettbewerb zu behindern», befanden die Richter weiter. 

Schliesslich seien von Cablecom und Sunrise «unangemessene Geschäftsbedingungen» erzwungen worden. Die Swisscom-Konkurrenten mussten sich nämlich verpflichten, auf den Erwerb von bestimmten Inhalten des Teleclub-Sportangebots zu verzichten.

Das Urteil kann die Swisscom noch beim Bundesgericht anfechten. Ob der staatsnahe Konzern dies tun wird, liess er am Mittwoch noch offen.

Dass sie sich unrechtmässig verhalten hat, sieht die Swisscom auch nach dem jüngsten Gerichtsentscheid nicht ein. «Die hohen Investitionen, die Swisscom und Cinetrade in den Jahren 2006 bis 2012 getätigt haben, um die zuvor in der Schweiz vernachlässigten Sportübertragungen als attraktive Inhalte für das Pay-TV anbieten zu können, rechtfertigten ein minimal erweitertes Sportangebot bei der Verbreitung über die Swisscom TV-Plattform», legitimierte der Telekomkonzern am Mittwoch sein damaliges Vorgehen.

Nur dadurch hätten die Investitionen genügend «geschützt» werden können.

Aktionär der Teleclub AG ist zu 100 Prozent die Firma CT Cinetrade AG des Schweizers Stephan Sager. Sie gehört ihrerseits seit 2005 der Swisscom, seit 2013 zu 75 Prozent, seit 2017 zu 100 Prozent.