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Sonntag
24.03.2013

Medien / Publizistik

Der Nationalrat will Parlamentarier nicht dazu verpflichten, die Beteiligungen an Medienunternehmen offenlegen zu müssen. Der Basler SP-Nationalrat Beat Jans hatte in einer Motion verlangt, dass Mitglieder des Parlamentes offenlegen müssen, wenn sie durch Besitz oder Mandat Einfluss auf Medien nehmen. «Machen wir keine lange Umschweife, diese Motion ist wegen Christoph Blocher entstanden, Sie wissen es», sagte Jans am Freitag im Parlament. «Sie, meine Damen und Herren, haben das Recht zu wissen - wenn Sie den Medien ausgeliefert sind, viele von Ihnen haben das schon erlebt -, wer diese Macht ausübt.»

CVP-Nationalrat Jakob Büchler, der für das Büro des Nationalrates sprach, vertrat dagegen die Meinung, dass gemäss geltendem Recht die Ratsmitglieder bereits jetzt alle Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien schweizerischer und ausländischer Körperschaften offenlegen müssten. «Darunter fallen auch Führungs- und Aufsichtsgremien von Unternehmen im Bereich der Medien. Insofern sind zwei Forderungen der Motion durch das geltende Recht bereits erfüllt», so Büchler.

Büchler sieht ausserdem Probleme bei der Umsetzung der Motion. «Die trennscharfe Abgrenzung zwischen Medienunternehmungen und anderen Unternehmungen dürfte kaum möglich sein», sagte er im Parlament. «Weiter ist die Definition des Besitzes von mindestens 5 Prozent einer Unternehmung rechtlich äusserst schwierig zu fassen, insbesondere dann, wenn es sich um komplexe Beteiligungen handelt und beispielsweise Familienangehörige des Ratsmitgliedes involviert sind.»

Das Büro des Nationalrates hatte deshalb mit 6 zu 6 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, die Motion sei abzulehnen. Im Parlament wurde der Vorstoss mit 88 zu 79 Stimmen abgelehnt.

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