Kein Zugriff auf das schnelle Swisscom-Glasfasernetz für die Konkurrenz: Nach der grossen Parlamentskammer hat sich am Dienstag auch der Ständerat gegen ein Gesetz des Bundesrates ausgesprochen, das die Swisscom verpflichten würde, anderen Anbietern den Netzzugang zu Schweizer Haushalten zu gewähren.
Infrage stand eine technologieneutrale Ausweitung der bereits bestehenden Zugangspflicht, die aktuell aber nur für die langsameren Kupferleitungen gilt. «Marktbeherrschende Anbieterinnen» von Fernmeldediensten müssten demnach gegen eine branchenübliche oder kostenorientierte Gebühr ihr Netz auch anderen Anbietern zur Verfügung stellen.
Doch das Parlament machte dem Bundesrat einen Strich durch die Rechnung, wenn auch mit knappem Ausgang: Im Ständerat stimmten 22 Politiker gegen einen neuen Artikel im Fernmeldegesetz, 19 waren dafür. Damit wird der Status Quo ganz im Sinne der Swisscom gestützt.
SP-Ständerat Claude Janiak, der als Präsident der Fernmeldekommission das Geschäft für die kleine Kammer vorbereitete, votierte zuvor gegen die Ausweitung der Zugangspflicht: «Dieser Gesetzesartikel verursacht bei den Investoren - allen voran bei der Swisscom, aber nicht nur - viel Unsicherheit.» Die Leidtragenden, so Janiak, wären die ländlichen Gebiete, wo die Netze «in den nächsten Jahren dringend massiv ausgebaut werden müssten».
Isidor Baumann von der CVP hielt dagegen. «Jetzt könnte man sagen, die Swisscom hat investiert, und die anderen wollen profitieren. Da sorgt aber Artikel 11c Absatz 2 vor, in dem die zusätzlichen Nutzer die Zugangsgewährung zu fairen Preisen erhalten, das heisst, sie müssen sich an den Kosten beteiligen und auch die Kosten abgelten, die der Erstinvestor getätigt hat.» Das Argument, dass bei einer Netz-Öffnung nicht mehr investiert werde, sei damit entkräftet, fand Baumann.
Unmittelbar vor der Abstimmung versuchte auch Medienministerin Doris Leuthard vergeblich, den Ständerat vom neuen Gesetz zu überzeugen. «Monopole führen, das wissen wir, zu weniger Wettbewerb und höheren Preisen. Das ist völlig klar. Wir sagen: Wenn es möglich ist, den Zugang zu Leitungen für andere zu öffnen, ist das richtig.»