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Freitag
10.07.2015

Medien / Publizistik

Noch vor einer Woche formierte sich heftiger Widerstand gegen die Einschränkung des Fotografierens von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken aus Urheberrechtsgründen. Doch das EU-Parlament lehnte am Donnerstag diesen Angriff auf die sogenannte Panoramafreiheit ab.

Insbesondere für Medienschaffende, aber auch Fotografen, Bildagenturen oder Lexika wie etwa Wikipedia hätte eine Einschränkung massive Auswirkungen gehabt. Demnach hätte man für die kommerzielle Nutzung von Fotos jener Kunstwerke und Gebäude, bei denen der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, eine Genehmigung einholen müssen. Diese publizistische Horrorvision ist nun vom Tisch.