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Montag
20.12.2021

Medien / Publizistik

Die "Soforthilfe" ist zu einer dauerhaften Notwendigkeit mutiert...   (Bild: Suisa)

Die "Soforthilfe" ist zu einer dauerhaften Notwendigkeit mutiert... (Bild: Suisa)

Suisseculture begrüsst die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen für den Kultur- und Eventbereich.

Der Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz weist dabei erneut darauf hin, «dass mit einem etwaigen Ende der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie die Phase der Erholung für die betroffenen Kulturbranchen erst beginnen wird», wie es in einer Mitteilung vom Sonntag heisst.

Mit grosser Zufriedenheit nehme Suisseculture Kenntnis von den Entscheiden von letztem Freitag zugunsten der Kultur- und Eventbranche – einerseits von dem Entscheid des Parlaments, die immer noch dringlich notwendigen Unterstützungsmassnahmen im Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 zu verlängern, andererseits von dem Entscheid des Bundesrates, die entsprechende Verordnung ohne Abstriche weiterzuführen.

Der Entscheid des Bundesrates, dass die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen, Kulturschaffende und Kulturvereine im Amateurbereich bei einem etwaigen Ende der Massnahmen ausgesetzt werden können, ist für Suisseculture nachvollziehbar. Dennoch kommt Suisseculture nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass mit dem etwaigen Ende staatlicher Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie die Phase der Erholung für die betroffenen Branchen «nicht automatisch ebenfalls beendet ist, sondern erst beginnen wird».

Die Kultur- und Eventbranche werde für die Erholung nach der Pandemie noch mindestens ein bis zwei Jahre nach Ende der staatlichen Einschränkungen benötigen.

Dass das Publikum aus Vorsicht – im Einklang mit den Empfehlungen des Bundesrates – auf den Besuch von Publikumsveranstaltungen verzichtet, könne und dürfe nicht dazu führen, dass die betroffenen Veranstalter und Kulturbetriebe allein gelassen würden.

In diesem Zusammenhang sei die Verlängerung der Transformationsprojekte wie auch der Nothilfe, welche nicht an die Bedingung noch gültiger staatlicher Massnahmen geknüpft werden, umso begrüssenswerter. Der Staat – Bund, Kantone und Gemeinden – müsse seine Verantwortung wahrnehmen, den verfassungsmässigen Auftrag zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu erfüllen.