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Mittwoch
09.11.2022

Medien / Publizistik

Auch inhaltliche Ausschlussgründe kennt das Gesetzt, zum Beispiel Aufstachelung zu Hass. Frauenförderung wird extra belohnt. (Bild © uvek.ch)

Auch inhaltliche Ausschlussgründe kennt das Gesetzt, zum Beispiel Aufstachelung zu Hass. Frauenförderung wird extra belohnt. (Bild © uvek.ch)

20 Millionen Euro will Österreich mit dem sogenannten «Qualität-Journalismus-Förderungs-Gesetz» in die Print- und Online-Medien buttern. Auch bei der Inseratevergabe soll den Magistraten besser auf die Finger geschaut werden.

Von den 20 Millionen sollen 15 Millionen in die eigentliche Journalismusförderung fliessen, 2,5 Millionen Euro der Vielfalt zugute kommen und 1,5 Millinen in die Aus- und Weiterbildung investiert werden. Auch die Schulung der Medienkompetenz und die Selbstkontrolle der Branche bekommen einen Batzen ab.

Für die ersten 30 Journalistinnen und Journalisten eines Medienhauses soll es pro Kopf 8000 Euro geben. Ein Korrespondent im Ausland bringt es auf 10‘000 Euro, wie österreichische Medien am Dienstag berichten.

Noch mehr Geld soll rollen, wenn eine Redaktion ein Statut vorlegen kann sowie ein System zur Qualitätssicherung und einen Plan, wie Frauen gefördert werden sollen.

Auch inhaltliche Ausschlussgründe hat die Regierung in den Gesetzesentwurf eingebaut, der im nächsten Juli in Kraft treten soll. So sollen Medien, die in den letzten zwei Jahren zum «gewaltsamen Kampf gegen den Rechtsstaat» aufgerufen haben, keine Förderung erhalten können. 

Ebenso geahndet werden Aufstachelung zu Hass und Gewalt.

Parallel mit der neuen Medienförderung gingen auch Änderungen im Medientransparenzgesetz in die Vernehmlassung. Die Inseratevergabe durch Magistraten – der gefallene Sebastian Kurz lässt grüssen – soll künftig «lückenlos dargelegt» werden müssen.