Darf der goldene Mann mit dem Schwert versteigert werden oder nicht? Dieser Frage musste ein Gericht in Los Angeles nachgehen, und es befand: Der Oscar, den Orson Welles 1942 für «Citizen Kane» erhielt, darf gegen den Willen der US-Filmakademie versteigert werden. Damit gab das Gericht der Tochter des Regisseurs und Schauspielers (1915-1985) Recht, die aus der Trophäe rund 1 Mio. Dollar machen will. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences will Berufung einlegen, hiess es am Mittwoch. Vor einem Jahr hatte die Filmakademie Beatrice Welles durch einen Einspruch vor Gericht daran gehindert, den Oscar zu versteigern, den Vater Orson für das beste Originaldrehbuch bekommen hatte. «Frau Welles hat uneingeschränkte Rechte an dem Original-Oscar und kann damit machen, was sie möchte», erklärte nun das Gericht. Die Tochter will den erhofften Erlös einer von ihr betriebenen Tierschutzorganisation zukommen lassen.
Der Fall wurde dadurch kompliziert, dass die Welles-Tochter 1988 von der Filmakademie eine Kopie des Oscars erbeten und bekommen hatte, weil das Original verschwunden war. Die Academy lieferte die Kopie, liess sich aber von Beatrice Welles ein Vorkaufsrecht zum Preis von 1 Dollar für den Fall unterschreiben, dass sie die Statue jemals veräussern wollte. 1994 fand sich jedoch der Original-Oscar wieder, der nun zu klingender Münze gemacht werden soll.
Mittwoch
10.03.2004