Dem Unispital Basel hatte die BaZ zweimal hintereinander vorgeworfen, einem Leichnam heimlich Organe entnommen zu haben. Die Rechtsmediziner dagegen fanden keine Indizien. Das hätte die Redaktion nicht verschweigen dürfen.
«Vorwürfe zu wiederholen, macht sie nicht wahrer», brachte der Schweizer Presserat die Causa auf den Punkt.
Erhoben hatte die «Basler Zeitung» den Vorwurf zum ersten Mal in dem Bericht «Verdacht auf illegale Organentnahme» vom 21. Dezember 2017: Gestützt auf die Aussagen der Mutter und ihres Anwalts schilderte der BaZ-Journalist Mischa Hauswirth die Geschichte eines jungen Deutschen, der mit tödlichen Verletzungen ins Universitätsspital Basel gebracht worden war.
Die Mutter befürchte, ihrem Sohn seien ungefragt Organe entnommen worden. Tags darauf brachte die «Basler Zeitung» zwar ein Dementi des Spitals, jedoch verkürzt: Die BaZ-Redaktion hatte die Hauptaussage herausgestrichen, wonach das Institut für Rechtsmedizin keinerlei Hinweise auf eine Organentnahme gefunden hatte. Wieder einen Tag später wiederholte die Redaktion ihre happigen Vorwürfe.
Das Universitätsspital kritisierte in seiner Beschwerde, die BaZ habe «schwerste Verstösse gegen das Transplantationsgesetz und medizinethische Grundregeln kolportiert». Die «Basler Zeitung» verteidigte sich, sie habe transparent auf die Hintergründe der Berichte und deren Quellen hingewiesen und nicht verschwiegen, dass der Verdacht von der Mutter und deren Anwalt komme.
Zwar hätte die BaZ den aussergewöhnlichen Tod des jungen Mannes wohl aus der Sicht seiner Mutter und ihres Anwalts schildern und auf Ungereimtheiten aufmerksam machen dürfen, hält der Schweizer Presserat in seiner Stellungnahme vom Freitag fest. Wegen der Schwere der Vorwürfe hätte die Zeitung aber auch das Institut für Rechtsmedizin anhören müssen.
Die Mutter verdächtigte das Institut, es habe durch die Obduktion die illegale Organentnahme vertuschen wollen. «Vor allem aber hätte die BaZ die Kernaussage im Dementi des Spitals wiedergeben müssen, wonach der Leichnam laut den Rechtsmedizinern keine Hinweise auf eine Organentnahme aufwies», schreibt der Presserat weiter.
Ohne diese wichtige Information hätte die BaZ nicht einfach die gleichen Vorwürfe einer Organentnahme wiederholen dürfen. «Um Ungereimtheiten zu erhärten, hätte sie Zusatzrecherchen anstellen müssen.»