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Mittwoch
15.01.2003

Die so genannte Split Screen-Werbung im ORF verstosse gegen das ORF-Gesetz - dieser Ansicht war der österreichische Privatsender ATV und reichte beim Handelsgericht Wien eine Klage ein. Mit Erfolg: Laut Gericht verstösst der ORF mit dieser Werbeform tatsächlich gegen jene Bestimmung im ORF-Gesetz, die besagt, dass TV-Werbung grundsätzlich in Blöcken geschaltet werden muss und Einzelspots nur eine Ausnahme sein dürfen. Das Handelsgericht Wien verhängte gegen den Sender eine einstweilige Verfügung. Der ORF setzt im Abspann von «25 das Magazin» so genannte Credit Splits ein, bei denen neben den Informationen zur soeben abgelaufenen Sendung in einem eigenen Fenster ein Programmtrailer und daran anschliessend ein Werbespot zu sehen sind. Der ORF will gegen den einstweiligen Entscheid rekurieren.