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Dienstag
01.07.2003

Der Werbestreit der Grossoptiker Visilab und Fielmann ist zu Ende: Laut Bundesgerichtsentscheid vom Dienstag hat Visilab unlauteren Wettbewerb betrieben. Die Geschichte: Nachdem im Konsumentenmagazin «Saldo» ein Artikel unter dem Titel «Brillen: Undurchsichtige Preispolitik der Optikergeschäfte» erschienen war, brüstete sich Visilab damit, die billigste und führende Anbieterin in der Schweiz zu sein. Ging sie doch beim Artikel vom 28. März 2001 - der zur Illustration eine Tabelle anführte, die die Preise verschiedener Anbieter für vier Markenbrillen, zwei Gläser und zwei Sonnenbrillen verglich - als klare Siegerin hervor.

In der Folge benutzte Visilab im Mai und Juni 2001 Teile dieser Tabelle für Inserate. Das Optikergeschäft pries sich im Text als Marktleader in der Schweiz, der sich als billigster Anbieter erwiesen habe. Auf Klage des Konkurrenten Fielmann entschied die Genfer Justiz 2002, dass Visilab damit keinen unlauteren Wettbewerb betrieben habe.

Das Bundesgericht war anderer Ansicht und hat die Berufung von Fielmann nun teilweise gutgeheissen. Vergleichswerbung unter korrekter Wiedergabe eines neutralen und objektiven Vergleichstests sei zwar grundsätzlich zulässig, hielten die Lausanner Richter fest. Die Art der Wiedergabe der «Saldo»-Tabelle im konkreten Fall sei jedoch mehrfach kritikwürdig. Am problematischsten sei der Umstand, dass der Tabelle im Inserat eine Kolonne «Total» beigefügt worden sei. Der Leser habe so glauben können, Visilab sei bei jedem der acht untersuchten Produkte die billigste Anbieterin.